Elena: Die neue Volkszählung

„Weniger Bürokratie, mehr Effizienz“ verspricht das Bundeswirtschaftsministerium vollmundig in seinem Faltblatt, mit dem es für den zu Jahresbeginn eingeführten Elektronischen Entgeltnachweis, kurz: Elena, wirbt. Elena soll die Einkommensdaten aller abhängig Beschäftigten – betroffen sind knapp 40 Millionen Bürgerinnen und Bürger – erfassen und zentral in einer Datenbank zusammenführen.

Das erklärte Ziel ist es, in Zukunft Sozialleistungen wie Arbeitslosen-, Eltern- und Wohngeld papierlos beantragen zu können und das Berechnungsverfahren zu beschleunigen.

Elena kann dabei nicht nur das vollmundige Versprechen der „Entbürokratisierung“ nicht einlösen. Entscheidend ist, dass mit ihr das größte Datenerfassungs- und Datenvernetzungsprojekt entstanden ist, das es jemals in der Bundesrepublik gegeben hat. Das Verfahren stößt daher insbesondere bei Datenschützern auf massive Kritik.

Ende März haben mehr als 22 000 Bürger Verfassungsbeschwerde gegen Elena eingereicht. Sie sehen in der Übermittlung der sensiblen Informationen eine „Vorratsdatenspeicherung der Arbeitnehmer“ und einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die neue Volkszählung

Seit dem 1. Januar dieses Jahres müssen Arbeitgeber jeden Monat die Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise an Krankenkassen an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) der Deutschen Rentenversicherung weiterleiten.

Im Detail enthalten die übermittelten Datensätze unter anderem Angaben zu Einkommen, Beschäftigungsverhältnis und -zeitraum, Arbeitsstunden und Kirchensteuer, Krankheits- wie Urlaubstagen. Bis 2012 läuft Elena im Testbetrieb; ab 2015 ist geplant, auch die Einkünfte aus Krankengeld, Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld sowie Rentenzahlungen zu erfassen. Betroffen sind sämtliche abhängig Beschäftigten, aber auch Beamte, Richter und Soldaten.

Fest steht bereits jetzt, dass die meisten bei der ZSS hinterlegten Daten niemals abgerufen werden. Die unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung erfolgt allein auf den vagen Verdacht hin, dass der Arbeitnehmer eines Tages eine Sozialleistung beantragen könnte.

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