Corona und die Grundrechte: Einsicht in die Notwendigkeit

Die Straßen leergefegt, die Spielplätze gesperrt, Schulen und Kitas geschlossen, genauso wie die meisten Geschäfte: Nie zuvor in der bundesdeutschen Geschichte wurde das öffentliche Leben derart eingeschränkt wie in den vergangenen Wochen. Der Lockdown verfolgt vor allem ein Ziel: die weitere Übertragung des Coronavirus so weit wie möglich zu unterbinden.

Tatsächlich konnte mit Hilfe weitgehender Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhindert werden, dass die Infektionsrate hierzulande ähnlich hochschnellte wie in Italien oder Spanien. Zugleich aber ernten die Maßnahmen auch scharfe Kritik. Die Schriftstellerin Juli Zeh etwa moniert die „Bestrafungstaktik“: Man schüchtere die Bevölkerung ein, um sie „so zum Einhalten der Notstandsregeln zu bringen.“ Der Historiker René Schlott sieht die Bürger gar „im Rendezvous mit dem Polizeistaat“. Und der Verfassungsrechtler Oliver Lepsius befürchtet nicht weniger als eine „Hygienediktatur“: „Der Rechtsstaat ist schwer beschmutzt. Die rechtsstaatliche Hygiene muss dringend wiederhergestellt werden, sonst droht hier das größte Infektionsrisiko.“

Dass die Beschränkungen teilweise übers Ziel hinausschießen, ist nicht von der Hand zu weisen. Doch bei aller berechtigten Kritik sind wir damit noch meilenweit von autoritären Verhältnissen wie beispielsweise in Ungarn entfernt, wo Ministerpräsident Viktor Orbán neuerdings per Dekret regiert. Vor allem aber waren die rigiden Beschränkungen unausweichlich geworden, weil die Bundesregierung eine angemessene Krisenprävention über Jahre verschleppt hat. Umso mehr kommt es nun darauf an, dass die Regierung ihre gesundheitspolitischen Versäumnisse schnellstmöglich nachholt, die harten Auflagen – wo dies aus epidemiologischer Sicht sinnvoll und mit Hilfe milderer Mittel möglich ist – allmählich lockert und damit auch wieder größere gesellschaftliche Freiheit zulässt.

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